Teilhabe- und Lebensweltorientierung sowie eine individuelle Rehabilitationsplanung sind zentrale Kennzeichen einer Rehabilitation nach den Vorgaben der RPK-Empfehlungsvereinbarung.
Das Ringen um eine stete Weiterentwicklung und Verbesserung des Angebotes und die Ausgestaltung der Rehabilitation anhand von Impulsen aus der Rehabilitationswissenschaft („evidence based“) unter Einhaltung der sozialrechtlichen, sowie der strukturellen und fachlichen Vorgaben von Seiten der Leistungsträger ist das „tägliche Brot“ unserer Arbeit in RPK-Einrichtungen und in unserer Bundesarbeitsgemeinschaft.
Die BAG RPK hat ein Positionspapier zum Thema „Mobile Rehabilitation“ erstellt. Den Link zum Download finden Sie hier
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