Veränderungsbedarfe im Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministeriums – Positionspapier BAG RPK – 9.9.2019
Mit der RPK-Empfehlungsvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) von 2005 wurde das bisher in Deutschland einzigartige und erste Konzept einer leistungsträgerübergreifenden komplexen medizinisch-beruflichen Rehabilitationsmaßnahme umgesetzt. Insbesondere Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen (Schätzungen liegen bei 1-2% der Bevölkerung1) erhalten hier bundesweit medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsleistungen aus einer Hand im Sinne einer Komplexleistung. Aufgrund des erhöhten Risikos der Chronifizierung schwerer psychischer Erkrankungen besteht ein überproportional erhöhter Unterstützungsbedarf.
Das vollständige Positionspapier zum Download finden Sie hier.
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